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E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen/Betriebe elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dies wurde mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes beschlossen und ist für alle Unternehmen verpflichtend - unabhängig von der Größe. Für das Erstellen von E-Rechnungen gelten noch Übergangsfristen - zumindest zwischen Unternehmen. Wenn Sie mehr über Übergangsfristen und E-Rechnung wissen wollen, dann können Sie über die nachfolgenden Links mehr erfahren.
Wir meinen: Schreiten Sie voran und stellen Sie einfach auf E-Rechnung um! Wie einfach das geht, zeigen wir Ihnen in den nachfolgenden Videos.
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