E-Rechnung empfangen, lesbar und prüfbar machen
Ab Januar 2025 müssen Unternehmen/Betriebe* elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dies wurde mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes beschlossen und ist für alle Unternehmen verpflichtend - unabhängig von der Größe.
Was kommt auf Ihren Betrieb zu?
Zunächst besteht ab 01.01.2025 die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen ist zeitlich gestaffelt.**
Zunächst besteht ab 01.01.2025 die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen ist zeitlich gestaffelt.**
Beginnen wir mit dem 1. Schritt "Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen". Empfangen kann jeder, der E-Mails empfangen kann - stellt also kein Problem da. Kritisch wird es, wenn Sie eine reine xml-Datei empfangen und Sie nicht direkt sehen können, was in Rechnung gestellt wurde.
Mit den Funktionen von "E-Rechnung prüfen" können Sie die Inhalte einer X-Rechnung (xml-Datei) sichtbar machen, in dem Sie die Datei in ein lesbares Format umwandeln (PDF/HTML). Anschließend können Sie auf Inhalte prüfen.
"Warum die xml-Datei prüfen?" Die Angaben in Rechnungen müssen vollständig und richtig sein, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen (Beispiele: Steuernummer, vollständige Name, Steuersatz, Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers u.v.m.). Steuerlich relevant ist am Ende nur die xml-Datei und dann müssen die Inhalte stimmen, da für die E-Rechnung dieselben Pflichtangaben und Anforderungen wie für die Papierrechnung gelten. Bei der geplanten Neuerung des Umsatzsteuersystems sind ebenfalls nur die Inhalte der xml-Datei relevant.***
Vertiefende Informationen:
Klären wir den Begriff: Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, verschickt und empfangen wird. Oft besteht die Auffassung, dass es sich bei einer PDF-Rechnung um eine E-Rechnung handelt, weil sie elektronisch verschickt wird - das ist falsch. Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Nach der EN 16931 wird ein strukturiertes elektronisches Format gefordert, mit dem eine automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung möglich ist - nachfolgend eine Übersicht:
E-Rechnungen nach EN 16931:
- Die ZUGFeRD-Rechnung 2.2: Diese sogenannte hybride Rechnung besteht aus einem PDF (lesbarer Teil) und einer eingebetteten xml-Datei, die elektronisch eingelesen werden kann.
- Die X-Rechnung: Besteht aus einer xml-Datei, die direkt elektronisch eingelesen werden kann.
Bei der X-Rechnung handelt es sich um einen reinen strukturierten xml-Datensatz der maschinell ausgelesen werden kann - damit wird eine reine elektronische Verarbeitung möglich. Die X-Rechnung eignet sich nicht zur Sichtprüfung, da sie unverständliche Zeichen enthält. Sie fragen sich jetzt sicherlich: "Wie sieht eine X-Rechnung aus, kann ich sie einfach so lesen?" Nein, können Sie leider nicht.
Hier sehen Sie, wie eine X-Rechnung (xml-Datei) aussieht. Sie sehen, damit kann man nicht viel anfangen. Deshalb ist unser erstes Ziel, die X-Rechnung lesbar und damit prüfbar zu machen! Mit den Funktionen von "E-Rechnung prüfen" können Sie die Inhalte einer X-Rechnung (xml-Datei) sichtbar machen, in dem Sie die Datei in ein lesbares Format umwandeln (PDF/HTML). Anschließend können Sie auf Inhalte prüfen.
"Wie kann in ESTRICH5 die X-Rechnung (xml-Datei) lesbar gemacht werden?" Ganz einfach! Sie erhalten eine X-Rechnung per E-Mail, speichern diese auf Ihrem Rechner ab, lesen Sie in ESTRICH5 ein und klicken auf den Schalter: "xml umwandeln in PDF/HTML". In unserem Video wird alles anschaulich erklärt ---> Video ansehen
Ihre Vorteile:
- Sie können die xml-Rechnung lesbar machen, indem Sie die xml-Datei in ein PDF oder HTML umwandeln.
- Sie können die xml-Rechnung überprüfen. Zum Beispiel: Ist der Firmenname richtig und komplett hinterlegt, stimmt die Anschrift, ist die Bankverbindung korrekt?
- Überprüfen Sie auf Pflichtangaben - z.B.: Steuernummer, Hinweise auf Steuerschuldnerschaft.
- Datenabgleich Lieferant: Sie können für jeden Lieferanten einen elektronischen Briefkopf (einfach per Mausklick) aus der xml-Rechnung hinterlegen und die Daten auf Richtigkeit abgleichen. Stimmen die Angaben nicht überein, wird der Datensatz rot markiert.
- Zusätzlich werden die Rechnungsdaten in den Tabellen: Prüfung Lieferant, Rechnungsdaten, Positionen, Eigene Adresse dargestellt. Fehlt zum Beispiel bei der eigenen Adresse in der Rechnungsanschrift der Zusatz "GmbH", erfolgt eine rote Markierung.
- Bemerken Sie Unstimmigkeiten in der Rechnung, können Sie per Mausklick einen Brief an den Lieferanten schicken und um Rechnungskorrektur bitten. Anschrift, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum werden automatisch hinterlegt.
- Erhalten Sie eine ZUGFeRD-Rechnung, in der die xml-Datei eingebettet ist, kann die xml-Datei (einfach per Mausklick) zur Überprüfung abgetrennt werden.
- Nach der Prüfung können Sie die xml-Datei mit dem lesbaren PDF/HTML (per Mausklick) in die Lieferanten-Dateiablage speichern.
- Die monatliche Lieferantenablage enthält die xml-Rechnungen, die von dort aus z.B. zum Steuerberater, zur Buchhaltung oder zur Archivierung übermittelt werden können.
--> So sind vorbereitet auf das, was kommt.
*Begriffserklärung:
B2B = business to business (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen)
B2G = business to government (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung)
B2C = business to customer (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen)
B2B = business to business (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen)
B2G = business to government (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung)
B2C = business to customer (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen)
** Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen ist zeitlich gestaffelt. Ab dem 1.1.2027 werden zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1.1.2028 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen. Die E-Rechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.
***Die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen dient als Vorbereitung für Mehrwertsteuermeldepflichten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant zu einem späteren Zeitpunkt, ein elektronisches Meldesystem für Umsätze einzuführen. Damit soll das Mehrwertsteuersystem - mit dem Ziel Steuerbetrug zu verhindern - modernisiert werden. Zukünftig sollen Meldung von (Einzel-)Umsätzen an das Finanzamt verpflichtend sein - dies geschieht voraussichtlich über eine Plattform.