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E-Rechnung empfangen, lesbar und prüfbar machen

Ab Januar 2025 müssen Unternehmen/Betriebe* elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dies wurde mit  der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes beschlossen und ist für alle Unternehmen verpflichtend - unabhängig von der Größe.

Was kommt auf Ihren Betrieb zu?
Zunächst besteht ab 01.01.2025 die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen
. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen ist zeitlich gestaffelt.**
Beginnen wir mit dem 1. Schritt "Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen". Empfangen kann jeder, der E-Mails empfangen kann - stellt also kein Problem da. Kritisch wird es, wenn Sie eine reine xml-Datei empfangen und Sie nicht direkt sehen können, was in Rechnung gestellt wurde.

Mit den Funktionen von "E-Rechnung prüfen" können Sie die Inhalte einer X-Rechnung (xml-Datei) sichtbar machen, in dem Sie die Datei in ein lesbares Format umwandeln (PDF/HTML). Anschließend können Sie auf Inhalte prüfen.
"Warum die xml-Datei prüfen?" Die Angaben in Rechnungen müssen vollständig und richtig sein, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen (Beispiele: Steuernummer, vollständige  Name, Steuersatz, Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers  u.v.m.). Steuerlich relevant ist am Ende nur die xml-Datei und dann müssen die Inhalte stimmen, da für die E-Rechnung dieselben Pflichtangaben und Anforderungen wie für die Papierrechnung gelten. Bei der geplanten Neuerung des Umsatzsteuersystems sind ebenfalls nur die Inhalte der xml-Datei relevant.***

Vertiefende Informationen:

Klären wir den Begriff: Was ist eine E-Rechnung?
Eine  E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten,  elektronischen Format ausgestellt, verschickt und empfangen wird. Oft  besteht die Auffassung, dass es sich bei einer PDF-Rechnung um  eine E-Rechnung handelt, weil sie elektronisch verschickt wird - das ist  falsch. Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des  Gesetzes. Nach der EN 16931 wird ein strukturiertes  elektronisches Format gefordert, mit dem eine automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung möglich ist - nachfolgend eine  Übersicht:

E-Rechnungen nach EN 16931:
  • Die ZUGFeRD-Rechnung 2.2: Diese  sogenannte hybride Rechnung besteht aus einem PDF (lesbarer Teil) und einer eingebetteten xml-Datei, die elektronisch eingelesen werden kann.
  • Die X-Rechnung: Besteht aus einer xml-Datei, die direkt elektronisch eingelesen werden kann.

Bei der X-Rechnung handelt es sich um einen reinen strukturierten xml-Datensatz der maschinell ausgelesen werden kann - damit wird eine reine elektronische Verarbeitung möglich. Die X-Rechnung eignet sich nicht zur Sichtprüfung,  da sie unverständliche Zeichen enthält. Sie fragen sich jetzt sicherlich: "Wie sieht eine X-Rechnung aus, kann ich sie einfach so lesen?" Nein, können Sie leider nicht.

Hier sehen Sie, wie eine X-Rechnung (xml-Datei) aussieht. Sie sehen, damit kann man nicht viel anfangen. Deshalb ist unser erstes Ziel, die X-Rechnung lesbar und damit prüfbar zu machen! Mit den Funktionen von "E-Rechnung prüfen" können Sie die Inhalte einer X-Rechnung (xml-Datei) sichtbar machen, in dem Sie die Datei in ein lesbares Format umwandeln  (PDF/HTML). Anschließend können Sie auf Inhalte prüfen.

"Wie kann in ESTRICH5 die X-Rechnung (xml-Datei) lesbar gemacht werden?" Ganz  einfach! Sie erhalten eine X-Rechnung per E-Mail, speichern diese auf  Ihrem Rechner ab, lesen Sie in ESTRICH5 ein und klicken auf den  Schalter: "xml umwandeln in PDF/HTML". In unserem Video wird alles anschaulich erklärt ---> Video ansehen

Ihre Vorteile:
  • Sie können die xml-Rechnung lesbar machen, indem Sie die xml-Datei in ein PDF oder HTML umwandeln.
  • Sie  können die xml-Rechnung überprüfen. Zum Beispiel: Ist der Firmenname  richtig und komplett hinterlegt, stimmt die Anschrift, ist die  Bankverbindung korrekt?
  • Überprüfen Sie auf Pflichtangaben - z.B.: Steuernummer, Hinweise auf Steuerschuldnerschaft.
  • Datenabgleich  Lieferant: Sie können für jeden Lieferanten einen elektronischen  Briefkopf (einfach per Mausklick) aus der xml-Rechnung hinterlegen und  die Daten auf Richtigkeit abgleichen. Stimmen die Angaben nicht überein, wird der Datensatz rot markiert.
  • Zusätzlich werden die Rechnungsdaten in den Tabellen: Prüfung Lieferant, Rechnungsdaten,  Positionen, Eigene Adresse dargestellt. Fehlt zum Beispiel bei der eigenen Adresse in der Rechnungsanschrift der Zusatz "GmbH", erfolgt eine rote  Markierung.
  • Bemerken Sie Unstimmigkeiten in der Rechnung,  können Sie per Mausklick einen Brief an den Lieferanten schicken und um Rechnungskorrektur bitten. Anschrift, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum  werden automatisch hinterlegt.
  • Erhalten Sie eine ZUGFeRD-Rechnung, in der die xml-Datei eingebettet ist, kann die  xml-Datei (einfach per Mausklick) zur Überprüfung abgetrennt werden.
  • Nach der Prüfung können Sie die xml-Datei mit dem lesbaren PDF/HTML (per  Mausklick) in die Lieferanten-Dateiablage speichern.
  • Die monatliche Lieferantenablage enthält die xml-Rechnungen, die von dort aus z.B. zum  Steuerberater, zur Buchhaltung oder zur Archivierung übermittelt werden  können.

--> So sind vorbereitet auf das, was kommt.

*Begriffserklärung:
B2B = business to business (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen)
B2G = business to government (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung)
B2C = business to customer (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen)   

** Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen ist zeitlich gestaffelt. Ab dem 1.1.2027 werden  zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1.1.2028 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen. Die E-Rechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.

***Die  verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen dient als Vorbereitung für  Mehrwertsteuermeldepflichten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant zu  einem späteren Zeitpunkt, ein elektronisches Meldesystem für Umsätze  einzuführen. Damit soll das Mehrwertsteuersystem - mit dem Ziel  Steuerbetrug zu verhindern - modernisiert werden. Zukünftig sollen   Meldung von (Einzel-)Umsätzen an das Finanzamt verpflichtend sein - dies  geschieht voraussichtlich über eine Plattform.
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